AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen talent concept, Mielestraße 1, 48231 Warendorf (nachfolgend „talent concept“) und ihren Kunden. Das Angebot von talent concept richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, talent concept stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn talent concept in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. Werden neben diesen AGB besondere Geschäftsbedingungen oder Einzelvereinbarungen von talent concept wirksam einbezogen, so haben diese im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang Angebote von talent concept sind für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen ab Angebotsdatum verbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich eine abweichende Frist angegeben oder das Angebot wird ausdrücklich als freibleibend bezeichnet. Nach Ablauf einer vereinbarten Bindungsfrist ist talent concept nicht mehr an das Angebot gebunden. Bei ausdrücklich als freibleibend bezeichneten Angeboten steht die Erteilung eines Auftrags unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch talent concept. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. durch Unterzeichnung, Rücksendung oder Bestätigung in Textform per E-Mail) zustande. Der konkrete Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot nebst dazugehöriger Leistungsübersicht.Die von talent concept erbrachten Leistungen sind reine Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet talent concept die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen (insbesondere Stellenanzeigenschaltung/Multiposting,Bewerbermanagement, Active Sourcing/Direktansprache sowie Auslandsrecruiting), nicht jedoch das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder einen konkreten Besetzungserfolg.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden Die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde ist verpflichtet, talent concept alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Anforderungsprofile und Freigaben unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, auf vorgelegte Kandidatenprofile, Rückfragen, Entwürfe oder sonstige Arbeitsergebnisse von talent concept innerhalb von drei (3) Werktagen Rückmeldung zu geben. Verzögerungen durch den Kunden: Die vereinbarte Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss bzw. zum im Angebot genannten Startdatum. Verzögert sich der Beginn der eigentlichen Sourcing-Aktivitäten oder deren Durchführung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Briefing-Daten, Profilen oder Freigaben) nicht oder verspätet erfüllt, berührt dies weder den vereinbarten Vertragslaufzeitraum noch die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht automatisch. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach oder erklärt er, die weitere Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen, gerät er in Annahmeverzug. talent concept behält in diesem Fall den vollen Vergütungsanspruch gemäß § 615 BGB. Die nach § 615 Satz 2 BGB anzurechnenden ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 10 % der jeweils betroffenen Vergütung angesetzt, sofern nicht talent concept geringere oder der Kunde nachweislich höhere ersparte Aufwendungen darlegt. Der Kunde versichert, dass er zur Übermittlung und Nutzung aller talent concept zur Verfügung gestellten Vorlagen, Logos, Texte und Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt talent concept von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Pflicht oder der rechtswidrigen Verwendung der überlassenen Inhalte gegen talent concept geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit unabhängig davon, ob und wann die zu besetzende Position besetzt wird oder der mit der Leistung verfolgte Zweck anderweitig erreicht wird (z. B. durch Besetzung der Vakanz auf anderem Wege, Rücknahme der Stellenausschreibung durch den Kunden oder Wegfall des Bedarfs). Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Leistung als Stellenanzeigenmanagement, Active Sourcing/Direktansprache oder Auslandsrecruiting erbracht wird. Ein vorzeitiger Wegfall des Bedarfs – gleich aus welchem Grund – berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung, Minderung oder Zahlungsverweigerung.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug Sämtliche angegebenen Preise und Honorare verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung für alle Verträge, Produkte und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich im Voraus mit Vertragsbeginn und ist innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit erfolgt die erste Rechnungsstellung bei Vertragsbeginn. Jede weitere monatliche Rate/Rechnung wird im Voraus zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats gestellt und ist ebenfalls innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf des Zahlungsziels gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Verzug ist talent concept berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.) sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von talent concept ausdrücklich anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist zudem nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Haftung und Haftungsbeschränkungen talent concept haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von talent concept oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von talent concept auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Gesamthonorars beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. talent concept haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Echtheit der Angaben in den von Kandidaten erstellten Bewerbungsunterlagen oder für Schäden, die auf Falschaussagen von Kandidaten im Rahmen von Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind. Sollte talent concept von solchen Täuschungsversuchen Kenntnis erlangen, ist talent concept verpflichtet, den Kunden unmittelbar zu informieren. Alle Kandidaten-Empfehlungen von talent concept erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Dienstleistung von talent concept entbindet den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Eignung des Bewerbers; der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung und die Einstellung des Kandidaten. Technischer Betreiber des Multipostings und verantwortlich für die Übertragung der Stellenanzeigen an die angeschlossenen Multipostingpartner ist talent concept. Für die Art und Weise, Dauer und Gestaltung der Veröffentlichung auf den Partnerportalen sind allein die jeweiligen Portalbetreiber verantwortlich. talent concept garantiert nicht die unterbrechungsfreie oder dauerhafte Veröffentlichung auf allen Partnerportalen und haftet nicht für technisch bedingte Nicht-Veröffentlichungen oder Ausfälle bei Dritten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von talent concept, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Ansprüche des Kunden gegen talent concept – mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten Fälle – verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 6 Vertragslaufzeit und Beendigung Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Annahme des Angebots bzw. dem im Angebot spezifizierten Startdatum. Ist ein Vertrag für eine feste Laufzeit geschlossen (z. B. Active Sourcing Kampagnen über 3 Monate), endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeitperiode, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder auf monatlicher Basis geschlossen werden (ausgenommen Active Sourcing Kampagnen mit fester Laufzeit), verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht bis spätestens zum 15. des jeweiligen Kalendermonats gekündigt wird. Beginnt ein Vertrag innerhalb eines Monats (nicht am 1. des Monats), ist eine Kündigung erstmals zum Ende des ersten vollständigen Folgemonats (Stichtag: 15. dieses Folgemonats) möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für talent concept liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten gemäß § 3 nachhaltig verletzt. Kündigt talent concept aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, behält talent concept den Vergütungsanspruch für die verbleibende Vertragslaufzeit als Schadensersatz nach Maßgabe der Regelung in § 3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Brief).
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbeschränkt und auch über das Ende des Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die von talent concept übermittelten Kandidatenprofile, Kontaktdaten und Unterlagen ausschließlich für das konkrete Besetzungsverfahren zu nutzen und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Kandidatendaten an Dritte (inkl. verbundener Unternehmen) ist ohne vorherige Zustimmung von talent concept in Textform (z. B. per E-Mail) nicht gestattet. Im Rahmen von Active Sourcing/Direktansprache und Auslandsrecruiting handeln talent concept und der Kunde jeweils als eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Im Rahmen des Stellenanzeigenmanagements verarbeitet talent concept personenbezogene Bewerberdaten im Auftrag und nach Weisung des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil des Hauptvertrags wird. Der Kunde ermächtigt talent concept, zur technischen Durchführung der Auftragsverarbeitung geeignete Unterauftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 2, Abs. 4 DSGVO einzusetzen. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden dem Kunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags mitgeteilt. talent concept stellt sicher, dass eingesetzte Unterauftragsverarbeiter denselben Datenschutzpflichten unterliegen, die talent concept gegenüber dem Kunden treffen. Der Kunde ist verpflichtet, Kandidatendaten unverzüglich zu löschen, sobald diese für das konkrete Besetzungsverfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Referenznennung und Marketing Der Kunde räumt talent concept das einfache, unentgeltliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Namen sowie das Logo/die Wort-Bild-Marke des Kunden als Referenz auf den eigenen Websites (insbesondere unter www.talent-concept.de), in Social-Media-Kanälen sowie in Präsentationen und Verkaufsunterlagen zu nutzen. Der Kunde kann die Erlaubnis zur Referenznennung jederzeit für die Zukunft in Textform (z. B. per E-Mail) widerrufen. talent concept ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobene E-Mail-Adresse des Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Information über ähnliche Dienstleistungen und Angebote von talent concept zu nutzen (§ 7 Abs. 3 UWG). Der Kunde kann dieser Verwendung der E-Mail-Adresse jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) oder über den Abmeldelink in der jeweiligen E-Mail widersprechen.
§ 9 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von talent concept. talent concept ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB sowie des Hauptvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes individuell vereinbart wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand Juli 2027